Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs-, Angebots- und Zahlungsbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Diese allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs-, Angebots- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge und für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen SnM gebioMized gmbH (im Folgenden: gebioMized) und dem Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.
    2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von gebioMized nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. Angebote / Aufträge / Vertragsschluss
    1.  Sämtliche Verträge zwischen den Parteien sowie Nebenabreden oder Auftragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).
    2. Angebote, die der Kunde an gebioMized richtet, werden erst durch Annahme (im Sinne einer Auftragsbestätigung) von gebioMized in Textform (siehe 2.1.) rechtsverbindlich.
    3. Die Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag sofort ausgeführt wird.
    4. gebioMized ist zur Annahme eines Vertragsangebotes nicht verpflichtet, wenn Aufträge aufgrund von Rundschreiben und Preislisten eingehen.
    5. Angebote von gebioMized sind freibleibend, sofern die Bindung an das Angebot nicht in Textform vermerkt ist.
    6. Bestandteil jedes Angebotes von gebioMized sind die vorliegenden Angebots- und Vertragsbedingungen.
    7. Zusicherungen über die Produktbeschaffenheit werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt sind. Prospektangaben gelten nur dann als ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften wenn diese in Textform ausdrücklich im Einzelfalle vereinbart sind.
  3. Preise
    1.  Die Preise sind jeweils in EURO angegeben. Hinzutreten können Kosten für Verpackung, Lieferung sowie am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. gebioMized wird sämtliche Kosten vor Vertragsschluss so ausweisen, dass der Gesamtpreis (inklusive Verpackung, Lieferung, Steuern) für den Kunden vor Vertragsschluss ersichtlich ist.
    2. Es gilt die jeweils neuste Version der gebioMized Preisliste, die unter Leistungsangebote einsehbar ist.
  4. Versand und Gefahrenübergang
    1. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von gebioMized gilt der Sitz von gebioMized als vereinbart. Versendet gebioMized auf Verlangen des Kunden die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs gilt ergänzend § 474 BGB.
    2. Es können auf Kundenwunsch Transportversicherungen bis Höhe des Kaufpreises abgeschlossen werden. Diese werden dem Kunden belastet.
  5. Zahlungsbedingungen / Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnungsausschluss
    1. Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne jeden Abzug zu leisten. Andere Zeiträume bedürfen der Vereinbarung in Textform. Sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, ist der gesamte Rechnungsbetrag mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.
    2. Zahlungen werden vorab zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld zuzüglich der daraus entstandenen Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten und zuletzt als Zahlung auf den Kaufpreis verwendet.
    3. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.
    4. Gegen die Kaufpreisforderung kann nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
  6. Eigentumsvorbehalte, Verpfändung, Abtretung
    1. gebioMized behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten vor.
    2. Bis zum Eigentumsübergang der vongebioMized an den Käufer gelieferten Waren darf der Käufer diese weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen.
    3. Falls die Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Käufer verpflichtet, gebioMized unverzüglich zu benachrichtigen und hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Freigabe der Waren entstehen, zu tragen. Der Käufer darf die Waren im normalen Geschäftsbetrieb verkaufen, sofern er gegenüber gebioMized mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten nicht im Verzug ist. Die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung oder der Abnutzung während der Zeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer. Soweit der Käufer die Ware mit anderen Gegenständen verbindet, erwirbt gebioMized das Miteigentum an den verbundenen Sachen im Verhältnis des Wertes der anderen mit den Waren von gebioMized verbundenen Sachen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Netto-Rechnungswert der Vorbehaltsware zur Sicherheit hiermit an gebioMized ab; gebioMized nimmt diese Abtretung hiermit an.
    4. Das Recht des Käufers, die von gebioMized gelieferten Waren zu verkaufen, endet dann, wenn der Käufer im Zahlungsrückstand ist oder zahlungsunfähig wird. In diesem Falle kann der Käufer über die Vorbehaltsware nur mit schriftlicher Genehmigung von gebioMized verfügen.
  7. Lieferfristen
    1. Angegebene Liefertermine sind „voraussichtliche Liefertermine“ ohne Verbindlichkeit im Sinne eines Fixtermins. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform. gebioMized ist verpflichtet, voraussichtliche Verzögerungen des Liefertermins unverzüglich dem Kunden in Textform mitzuteilen.
    2. Die im schriftlichen Kaufvertrag ursprünglich in Aussicht gestellte voraussichtliche Lieferzeit, verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Nichtbelieferung durch Vorlieferanten und sonstige Fälle, auf die gebioMized keinen Einfluß hat.
  8. Gewährleistung (Hardware)
    1. gebioMized haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Hardware nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB oder
    2. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
    3. Transportschäden und Mindermengen an Lieferungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung vom Kunden schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch gebioMized zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen gebioMized unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, mangelhafte Ware nach oder mit der Mängelanzeige an gebioMized zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung trägt gebioMized. gebioMized behält das Recht, anstelle der Rücksendung durch den Kunden, die Ware bei diesem nach vorheriger Terminvereinbarung abzuholen.
    4. Bei begründeter Mängelrüge steht gebioMized das Recht zur Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung wird erbracht durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Sache. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht grundsätzlich dem Kunden zu. gebioMized kann aber die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung – unbeschadet einer eventuellen Unmöglichkeit – verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesem Fall beschränkt sich das Recht des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von gebioMized, auch diese Art der Nacherfüllung bei unverhältnismäßigen Kosten zu verweigern, bleibt unberührt.
    5. gebioMized übernimmt keine Gewährleistung für Mängel der Kaufsache, die durch Zufall, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Veränderung, unsachgemäße Installierung, Reparatur oder unsachgemäße Prüfmaßnahmen des Käufers oder seiner Beauftragten entstanden sind.
    6. Durch Entfernen oder Beseitigen der technischen Originalkennzeichen erlöschen die Gewährleistungsrechte des Kunden.
    7. Sofern die Nacherfüllung von gebioMized erfolglos geblieben ist, hat der Kunde das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. gebioMized stehen jedoch mindestens zwei Versuche zu, die Nacherfüllung zu erbringen. Eine vorherige Minderung bzw. ein vorheriger Rücktritt ist ausgeschlossen.
    8. Das Rücktrittsrecht des Kunden bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für das Recht zur Minderung.
    9. gebioMized kann bei Verkauf von gebrauchter Hardware jegliche Gewährleistung ausschließen.
  9. Gewährleistung (Software)
    1. Für die Lieferung von Software gilt – unter Ausschluß von Werkvertrags- und Kaufrecht – Dienstvertragsrecht.
    2. Sofern von gebioMized entwickelte Software nicht dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch entspricht und Abweichungen schriftlich gerügt werden, ist gebioMized innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 12 Monaten zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet.
    3. Für nicht von gebioMized hergestellte Software wird keine Gewährleistung übernommen. Es gelten die aus den jeweiligen Lizenzbedingungen ersichtlichen Rechte.
    4. Als Fehler gilt jedoch nicht die Produktabweichung im Sinne von Marktneuerungen. Auf die Softwarepflege und -anpassung hat der Kunde nur Anspruch bei Abschluß eines weitergehenden Beratungsvertrages.
  10. Haftung
    1. gebioMized haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
    2. In sonstigen Fällen haftet gebioMized – soweit unter Ziff. 11.3. nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannten Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von gebioMized vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 11.3. ausgeschlossen.
    3. Die Haftung von gebioMized für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüssen unberührt.
  11. Export und Re-Export
    1. Alle Lieferungen von gebioMized erfolgen vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigungen nach bundesdeutschem Außenwirtschaftsrecht, dessen Kenntnisverschaffung dem Kunden obliegt.
    2. Von gebioMized gelieferte Produkte und technisches Know-How sind auf Grund der bestehenden Lizenzen und Urheberrechte zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Bei Ausfuhr – einzeln oder in systemintegrierter Form – obliegt die Prüfung der Genehmigungspflicht dem Kunden.
  12. Gerichtsstand
    1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder um diesen Vertrag ist Münster.
    2. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  13. Salvatorische Klausel / Abtretungsausschluss / Urheber- und Verwendungsrechte
    1. Wird eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferungsbedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt, so gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinngehalt der unwirksam gewordenen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt und den Interessen der beteiligten Parteien Rechnung trägt.
    2. Der Kunde kann ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von gebioMized seine Rechte nicht an Dritte abtreten. Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des BGB handelt.
    3. Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie für den Zweck des Vertrages erforderlich sind.
    4. Die Urheberrechte sowie Verwendungs- und Verwertungsrechte an dem verkauften Produkt verbleiben unabhängig von der vertraglich geregelten Lieferung an den Kunden bei gebioMized. Nachbau einzelner Lieferteile oder Systeme von gebioMized ist nur mit schriftlicher Genehmigung von gebioMized erlaubt.
    5. Die Vervielfältigung von gebioMized -Software ist nur zum Backup gestattet.
    6. gebioMized-Produkte oder Teile davon dürfen nicht ohne Rücksprache mit gebioMized in fremden biomechanischen Systemen eingesetzt werden.

 

Für von gebioMized nicht hergestellter Software gelten die jeweiligen Copyright-Vorschriften.

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